BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 6
Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.
Zuletzt aktualisiert: 2024