Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen⚖️Recht & Justiz🤝Gesellschaft🏦Sozialversicherung

Artikel 6

Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung

Einfach erklärt

Jede Person ist für sich selbst verantwortlich und hilft nach ihren Möglichkeiten mit, die Aufgaben in Staat und Gesellschaft zu bewältigen.

Gesetzestext

Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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Allgemeine Bestimmungen

Artikel 72

Kirche und Staat

Einfach erklärt

Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat regeln die Kantone. Der Bau von Minaretten ist verboten.

Gesetzestext

1Für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat sind die Kantone zuständig.

2Bund und Kantone können im Rahmen ihrer Zuständigkeit Massnahmen treffen zur Wahrung des öffentlichen Friedens zwischen den Angehörigen der verschiedenen Religionsgemeinschaften.

3Der Bau von Minaretten ist verboten.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 61a

Bildungsraum Schweiz

Einfach erklärt

Bund und Kantone sorgen gemeinsam für eine hohe Qualität im Bildungswesen. Allgemeinbildung und Berufsbildung sollen gleichwertig anerkannt werden.

Gesetzestext

1Bund und Kantone sorgen gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz.

2Sie koordinieren ihre Anstrengungen und stellen ihre Zusammenarbeit durch gemeinsame Organe und andere Vorkehren sicher.

3Sie setzen sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dafür ein, dass allgemein bildende und berufsbezogene Bildungswege eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden.

Staatsleitung

Artikel 162

Immunität

Einfach erklärt

Mitglieder der Bundesversammlung und des Bundesrates können für ihre Äusserungen in den Räten nicht rechtlich belangt werden (Immunität).

Gesetzestext

1Die Mitglieder der Bundesversammlung und des Bundesrates sowie die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler können für ihre Äusserungen in den Räten und in deren Organen rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.

2Das Gesetz kann weitere Arten der Immunität vorsehen und diese auf weitere Personen ausdehnen.

Grundrechte

Artikel 41

Sozialziele

Einfach erklärt

Bund und Kantone setzen sich dafür ein, dass alle Menschen soziale Sicherheit, Gesundheitsversorgung, Bildung und angemessene Arbeit und Wohnung haben. Sie schützen Familien und sichern gegen Risiken wie Alter, Krankheit und Arbeitslosigkeit ab. Aus diesen Zielen kann man aber keine direkten Ansprüche ableiten.

Gesetzestext

1Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass:

  • a.jede Person an der sozialen Sicherheit teilhat;
  • b.jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält;
  • c.Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern geschützt und gefördert werden;
  • d.Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können;
  • e.Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können;
  • f.Kinder und Jugendliche sowie Personen im erwerbsfähigen Alter sich nach ihren Fähigkeiten bilden, aus- und weiterbilden können;
  • g.Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration unterstützt werden sowie ihre Gesundheit gefördert wird.

2Bund und Kantone setzen sich dafür ein, dass jede Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Verwaisung und Verwitwung gesichert ist.

3Sie streben die Sozialziele im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeiten und ihrer verfügbaren Mittel an.

4Aus den Sozialzielen können keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 43

Aufgaben der Kantone

Einfach erklärt

Die Kantone bestimmen selbst, welche Aufgaben sie in ihrem Zuständigkeitsbereich erfüllen.

Gesetzestext

Die Kantone bestimmen, welche Aufgaben sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten erfüllen.