Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 85a

Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bund erhebt eine Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen durch Motorfahrzeuge und Anhänger, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterstehen.

Zuletzt aktualisiert: 2024