Artikel 87
Eisenbahnen und weitere Verkehrsträger
Einfach erklärt
Die Gesetzgebung über Eisenbahnen, Seilbahnen, Schifffahrt, Luft- und Raumfahrt ist Sache des Bundes.
Gesetzestext
Die Gesetzgebung über den Eisenbahnverkehr, die Seilbahnen, die Schifffahrt sowie über die Luft- und Raumfahrt ist Sache des Bundes.