BundesverfassungGrundrechte
Artikel 9
Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.
Zuletzt aktualisiert: 2024