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BundesverfassungGrundrechte⚖️Recht & Justiz

Thematische Verbindungen

Art. 29: Allgemeine Verfahrensgarantien

Willkürverbot und Verfahrensgarantien schützen gemeinsam vor staatlicher Willkür

Artikel 9

Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben

Einfach erklärt

Jede Person hat das Recht, vom Staat fair und ohne Willkür behandelt zu werden.

Gesetzestext

Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

Zuletzt aktualisiert: 2024

Verwandte Artikel

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 5

Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns

Einfach erklärt

Der Staat muss sich an das Recht halten. Staatliches Handeln muss im Interesse der Allgemeinheit und verhältnismässig sein. Alle müssen ehrlich und fair handeln. Die Schweiz beachtet das internationale Recht.

Gesetzestext

1Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.

2Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.

3Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.

4Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.

Grundrechte

Artikel 13

Schutz der Privatsphäre

Einfach erklärt

Jede Person hat ein Recht auf Privatsphäre: Privatleben, Familie, Wohnung und Briefverkehr sind geschützt. Persönliche Daten dürfen nicht missbraucht werden.

Gesetzestext

1Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.

2Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 119a

Transplantationsmedizin

Einfach erklärt

Der Bund regelt die Organtransplantation zum Schutz der Menschenwürde und Gesundheit. Organspende ist unentgeltlich, Organhandel ist verboten.

Gesetzestext

1Der Bund erlässt Vorschriften auf dem Gebiet der Transplantation von Organen, Geweben und Zellen. Er sorgt dabei für den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit.

2Er legt insbesondere Kriterien für eine gerechte Zuteilung von Organen fest.

3Die Spende von menschlichen Organen, Geweben und Zellen ist unentgeltlich. Der Handel mit menschlichen Organen ist verboten.

Grundrechte

Artikel 29

Allgemeine Verfahrensgarantien

Einfach erklärt

Jede Person hat das Recht auf eine faire und rechtzeitige Behandlung vor Gericht. Wer sich keinen Anwalt leisten kann, hat unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf kostenlose Rechtshilfe.

Gesetzestext

1Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.

2Die Parteien haben Anspruch auf rechtliches Gehör.

3Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.

Grundrechte

Artikel 11

Schutz der Kinder und Jugendlichen

Einfach erklärt

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf besonderen Schutz und Förderung ihrer Entwicklung. Sie können ihre Rechte ausüben, soweit sie dazu fähig sind.

Gesetzestext

1Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.

2Sie üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit aus.