BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 133
Zölle
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Die Gesetzgebung über Zölle und andere Abgaben auf dem grenzüberschreitenden Warenverkehr ist Sache des Bundes.
Zuletzt aktualisiert: 2024
Die Gesetzgebung über Zölle und andere Abgaben auf dem grenzüberschreitenden Warenverkehr ist Sache des Bundes.