Artikel 133
Zölle
Einfach erklärt
Zölle und Abgaben auf grenzüberschreitenden Warenverkehr sind Sache des Bundes.
Gesetzestext
Die Gesetzgebung über Zölle und andere Abgaben auf dem grenzüberschreitenden Warenverkehr ist Sache des Bundes.
Zölle und Abgaben auf grenzüberschreitenden Warenverkehr sind Sache des Bundes.
Die Gesetzgebung über Zölle und andere Abgaben auf dem grenzüberschreitenden Warenverkehr ist Sache des Bundes.
Kernenergie
Die Gesetzgebung über Kernenergie ist Sache des Bundes.
Die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Kernenergie ist Sache des Bundes.
Messwesen
Das Messwesen (Masse und Gewichte) ist Sache des Bundes.
Die Gesetzgebung über das Messwesen ist Sache des Bundes.
Gesetzgebung
Alle wichtigen Regeln müssen in einem Bundesgesetz stehen, zum Beispiel über politische Rechte, Grundrechte, Steuern und die Organisation des Bundes.
1Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen. Dazu gehören insbesondere die grundlegenden Bestimmungen über:
2Rechtsetzungsbefugnisse können durch Bundesgesetz übertragen werden, soweit dies nicht durch die Bundesverfassung ausgeschlossen wird.
Zivilrecht
Das Zivilrecht (z.B. Vertragsrecht, Familienrecht) ist Sache des Bundes. Die Kantone sind für die Gerichte zuständig.
1Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Zivilprozessrechts ist Sache des Bundes.
2Für die Organisation der Gerichte und die Rechtsprechung in Zivilsachen sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.
Alkohol
Die Gesetzgebung über Alkohol (Herstellung und Verkauf von Schnaps) ist Sache des Bundes. Er berücksichtigt die schädlichen Wirkungen des Alkohols.
Die Gesetzgebung über Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Verkauf gebrannter Wasser ist Sache des Bundes. Der Bund trägt insbesondere den schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums Rechnung.