Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 134

Ausschluss kantonaler und kommunaler Besteuerung

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Was die Bundesgesetzgebung als Gegenstand der Mehrwertsteuer, der besonderen Verbrauchssteuern, der Stempelsteuer und der Verrechnungssteuer bezeichnet oder für steuerfrei erklärt, dürfen die Kantone und Gemeinden nicht mit gleichartigen Steuern belasten.

Zuletzt aktualisiert: 2024