Artikel 134
Ausschluss kantonaler und kommunaler Besteuerung
Einfach erklärt
Was der Bund bereits mit Mehrwertsteuer oder anderen Bundessteuern besteuert, dürfen Kantone und Gemeinden nicht zusätzlich mit gleichen Steuern belasten.
Gesetzestext
Was die Bundesgesetzgebung als Gegenstand der Mehrwertsteuer, der besonderen Verbrauchssteuern, der Stempelsteuer und der Verrechnungssteuer bezeichnet oder für steuerfrei erklärt, dürfen die Kantone und Gemeinden nicht mit gleichartigen Steuern belasten.