Bundesverfassung
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Artikel 148

Stellung

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus. Die Bundesversammlung besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat; beide Kammern sind einander gleichgestellt.

Zuletzt aktualisiert: 2024