Artikel 148
Stellung
Einfach erklärt
Die Bundesversammlung ist die höchste Gewalt im Bund. Sie besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern: dem Nationalrat und dem Ständerat.
Gesetzestext
1Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus.
2Die Bundesversammlung besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat; beide Kammern sind einander gleichgestellt.