Artikel 174
Bundesrat
Einfach erklärt
Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz – die oberste leitende und vollziehende Behörde.
Gesetzestext
Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes.
Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz – die oberste leitende und vollziehende Behörde.
Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes.
Aufträge an den Bundesrat
Die Bundesversammlung kann dem Bundesrat Aufträge erteilen.
Die Bundesversammlung kann dem Bundesrat Aufträge erteilen. Das Gesetz regelt die Einzelheiten, insbesondere die Instrumente, mit welchen die Bundesversammlung auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates einwirken kann.
Stellung des Bundesgerichts
Das Bundesgericht ist das höchste Gericht der Schweiz. Es verwaltet sich selbst.
1Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes.
2Das Gesetz bestimmt die Organisation und das Verfahren.
3Das Gericht verwaltet sich selbst.
Weitere Aufgaben und Befugnisse
Der Bundesrat beaufsichtigt die Bundesverwaltung, erstattet der Bundesversammlung Bericht und nimmt Wahlen vor, die keiner anderen Behörde zustehen.
1Der Bundesrat hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:
2Das Gesetz kann dem Bundesrat weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen.
Initiativrecht
Der Bundesrat legt der Bundesversammlung Gesetzesentwürfe vor.
Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung Entwürfe zu ihren Erlassen.
Beziehungen zum Ausland
Der Bundesrat führt die Aussenpolitik, vertritt die Schweiz nach aussen und schliesst Verträge ab. Er legt sie der Bundesversammlung zur Genehmigung vor.
1Der Bundesrat besorgt die auswärtigen Angelegenheiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung; er vertritt die Schweiz nach aussen.
2Er unterzeichnet die Verträge und ratifiziert sie. Er unterbreitet sie der Bundesversammlung zur Genehmigung.
3Wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert, kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen. Verordnungen sind zu befristen.