Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung⚖️Recht & Justiz

Artikel 191a

Weitere richterliche Behörden des Bundes

Einfach erklärt

Der Bund hat ein Strafgericht und weitere Gerichte für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.

Gesetzestext

1Der Bund bestellt ein Strafgericht; dieses beurteilt erstinstanzlich Straffälle, die das Gesetz der Gerichtsbarkeit des Bundes zuweist. Das Gesetz kann weitere Zuständigkeiten des Bundesstrafgerichts begründen.

2Der Bund bestellt richterliche Behörden für die Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung.

3Das Gesetz kann weitere richterliche Behörden des Bundes vorsehen.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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Artikel 191b

Richterliche Behörden der Kantone

Einfach erklärt

Die Kantone haben eigene Gerichte für Zivil-, Straf- und öffentlich-rechtliche Fälle.

Gesetzestext

1Die Kantone bestellen richterliche Behörden für die Beurteilung von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie von Straffällen.

2Sie können gemeinsame richterliche Behörden einsetzen.

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Artikel 191c

Richterliche Unabhängigkeit

Einfach erklärt

Gerichte sind unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.

Gesetzestext

Die richterlichen Behörden sind in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.

Grundrechte

Artikel 29a

Rechtsweggarantie

Einfach erklärt

Jede Person hat bei Rechtsstreitigkeiten das Recht, dass ein Gericht darüber entscheidet.

Gesetzestext

Jede Person hat bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Bund und Kantone können durch Gesetz die richterliche Beurteilung in Ausnahmefällen ausschliessen.

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Artikel 189

Zuständigkeiten des Bundesgerichts

Einfach erklärt

Das Bundesgericht beurteilt Streitigkeiten wegen Verletzung von Bundesrecht, Völkerrecht und kantonalen Rechten. Es entscheidet auch Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen.

Gesetzestext

1Das Bundesgericht beurteilt Streitigkeiten wegen Verletzung:

  • a.von Bundesrecht;
  • b.von Völkerrecht;
  • c.von interkantonalem Recht;
  • d.von kantonalen verfassungsmässigen Rechten;
  • e.der Gemeindeautonomie und anderer Garantien der Kantone zu Gunsten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften;
  • f.von eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte.

2Es beurteilt Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen.

3Das Gesetz kann weitere Zuständigkeiten des Bundesgerichts begründen.

4Akte der Bundesversammlung und des Bundesrates können beim Bundesgericht nicht angefochten werden. Ausnahmen bestimmt das Gesetz.

Staatsleitung

Artikel 187

Weitere Aufgaben und Befugnisse

Einfach erklärt

Der Bundesrat beaufsichtigt die Bundesverwaltung, erstattet der Bundesversammlung Bericht und nimmt Wahlen vor, die keiner anderen Behörde zustehen.

Gesetzestext

1Der Bundesrat hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • a.Er beaufsichtigt die Bundesverwaltung und die anderen Träger von Aufgaben des Bundes.
  • b.Er erstattet der Bundesversammlung regelmässig Bericht über seine Geschäftsführung sowie über den Zustand der Schweiz.
  • c.Er nimmt die Wahlen vor, die nicht einer anderen Behörde zustehen.
  • d.Er behandelt Beschwerden, soweit das Gesetz es vorsieht.

2Das Gesetz kann dem Bundesrat weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen.