Artikel 43a
Grundsätze für die Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben
Einfach erklärt
Der Bund übernimmt nur Aufgaben, die für die Kantone zu gross sind oder einheitlich geregelt werden müssen. Wer von einer Leistung profitiert, trägt die Kosten. Grundversorgung muss für alle gleich zugänglich sein.
Gesetzestext
1Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen.
2Das Gemeinwesen, in dem der Nutzen einer staatlichen Leistung anfällt, trägt deren Kosten.
3Das Gemeinwesen, das die Kosten einer staatlichen Leistung trägt, kann über diese Leistung bestimmen.
4Leistungen der Grundversorgung müssen allen Personen in vergleichbarer Weise offenstehen.
5Staatliche Aufgaben müssen bedarfsgerecht und wirtschaftlich erfüllt werden.