Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 98

Banken und Versicherungen

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bund erlässt Vorschriften über das Banken- und Börsenwesen; er trägt dabei der besonderen Aufgabe und Stellung der Kantonalbanken Rechnung. Er kann Vorschriften erlassen über Finanzdienstleistungen in anderen Bereichen. Er erlässt Vorschriften über das Privatversicherungswesen.

Zuletzt aktualisiert: 2024