BundesverfassungStaatsleitung
Artikel 175
Zusammensetzung und Wahl
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Der Bundesrat besteht aus sieben Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesrates werden von der Bundesversammlung nach jeder Gesamterneuerung des Nationalrates gewählt. Sie werden aus allen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern, welche als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind, auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind.
Zuletzt aktualisiert: 2024