Artikel 5
Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns
Einfach erklärt
Der Staat muss sich an das Recht halten. Staatliches Handeln muss im Interesse der Allgemeinheit und verhältnismässig sein. Alle müssen ehrlich und fair handeln. Die Schweiz beachtet das internationale Recht.
Gesetzestext
1Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.
2Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.
3Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.
4Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.